Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1.Beim Abschluss der Mitgliedschaft über die Website gibt das Mitglied nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs sowie der Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung ab. Das Mitglied enthält eine Empfangsbestätigung, welche die Annahmeerklärung durch den Fitness Club darstellt. In dieser E-Mail wird die Mitgliedschaftsvereinbarung (bestehend aus Deckblatt und AGB) dem Mitglied auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2. Das Mitglied ist zur selbständigen Nutzung der vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Öffnungszeiten berechtigt. Außerhalb der Betreuungszeiten ist die Nutzung eingeschränkt. Im Mitgliedsbeitrag ist insbesondere die Nutzung der normalen Fitnessgeräte enthalten. Zur Nutzung spezieller Fitnessgeräte (z. B. Vibrationsgeräte und chipgesteuertes Training) und weiterer Leistungen (z. B. Mineralgetränke und Wasser, Solarium, Sauna, Kurse) ist eine Zubuchung entsprechender Pakete erforderlich. Die Nutzung ist nicht unbegrenzt, sondern immer auf ein gesundheitlich unbedenkliches und den Kapazitäten entsprechendes Maß beschränkt.
3. Die Mitgliedschaft wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die genannten Laufzeiten und die Kündigungsregeln gelten auch für gebuchte Pakete. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.
4. Eine Mitgliedschaft ab Tarifoption All-in berechtigt zur kostenlosen Nutzung aller Fitness Clubs innerhalb der gleichen und der darunter liegenden Preiskategorie. Fitness Clubs aus einer höheren Preiskategorie können gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr genutzt werden. Für den Zutritt zum Fitness Club und die Nutzung von Leistungen ist je nach technischer Voraussetzung ein weiterer Transponder erforderlich, für den eine Gebühr in Höhe von 29 Euro zu zahlen Ist.
5. Der Einzug der wöchentlichen Beiträge erfolgt für vier Wochen im Voraus. Der Gesamtbetrag ist jeweils am ersten Montag des 4-wöchigen Zeitraumes zur Zahlung fällig.
6. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d. h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
7. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
8. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitgliedes sind dem Fitness Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Rechte und Pflichten des Mitgliedes aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
9. Zur Vorbeugung von Unfällen und zum Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ist das Tragen von Schmuck und Kopfbedeckungen beim Training nicht erlaubt.
10.Das Mitglied unterliegt im Fitness Club der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und des Fitness Clubs sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
11. Der Fitness Club wird aus Sicherheitsgründen teilweise mit Videokameras überwacht. Die Kameras sind für jeden sichtbar angebracht. Von der Überwachung ausgeschlossen sind alle intimen Bereiche wie Duschen, Umkleidebereich, WC’s, Solarien etc.
12. Der Transponder wird beim ersten Training an das Mitglied übergeben und mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Mitglied zur weiteren Nutzung übergeben. Auf dem Transponder kann der Nutzer seinen Trainingsplan und seinen Trainingsfortschritt beim Training mit den elektronischen Geräten speichern sowie die Getränkeanlage, Solarien und weitere Geräte bedienen. Außerdem hat der Transponder eine Bezahlfunktion und kann elektronisch mit Geld aufgeladen werden. Zudem ermöglicht der Transponder in vielen FitnessLOFT-Standorten das Verschließen der Schränke in den Umkleiden. Der Transponder darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
13. Bei Nichterteilung bzw. Widerruf der Einzugsermächtigung werden aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands pro Zahlung 5 Euro berechnet.
14. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag sowie der Mitgliedsbeitrag pro 4 Wochen sind aus der untenstehenden Preistabelle (Tab. 1) ersichtlich. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich bei Mitgliedschaften mit Laufzeiten von mehr als einem Monat im Anschluss an die zuvor bestimmte Laufzeit auf den aus der Preistabelle ersichtlichen Mitgliedsbeitrag einer Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von einem Monat. Darüber hinaus erhöht sich der Mitgliedsbeitrag erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit um 0,50 Euro und dann alle 12 Monate um jeweils 0,50 Euro. Bei Mitgliedschaften mit weniger als 12 Monate Grundlaufzeit, erhöht sich der wöchentliche Beitrag erstmalig nach 12 Monaten um 0,50 Euro. Die Erhöhung kann von FitnessLOFT ausgesetzt werden.
15. Der Fitness Club kann ausschließlich in Deluxe-Standorten für Mitglieder unter 27 Jahren eine Ermäßigung auf den regulären Mitgliedsbeitrag gewähren (Young-Tarif). Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Nachweises (z.B. Personalausweis) am Tag der Antragstellung. Die Ermäßigung gilt bis zum 27. Geburtstag; die Mitgliedschaft wird dann automatisch auf den entsprechenden regulären Tarif umgestellt.
16. Der Fitness Club kann in Ausnahmefällen Mitglieder aufnehmen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Nachweises (z.B. Kinderausweis) und die Anwesenheit sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen am Tag der Antragstellung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Minderjährige nicht berechtigt, den Wellnessbereich und die Sauna des Fitness Clubs zu betreten. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die eingeschränkte Nutzung umgestellt.
17. Bei Mitgliedschaften von 12 und mehr Monaten Laufzeit besteht die Möglichkeit, den Beitrag jährlich im Voraus zu zahlen. Für die Vorauszahlung erhält das Mitglied einen Nachlass auf den Jahresbeitrag.
18. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Fitness Club Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. Der Antragsteller willigt ein, dass der Vertragspartner zum Zwecke der Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Antragsstellers vor Annahme und während der Dauer des Vertragsverhältnisses Kreditauskünfte bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA) durch einen externen Dienstleister einholt, sowie die entsprechenden Daten an diese Auskunftei meldet. Des Weiteren willigt der Antragsteller ein, dass der Vertragspartner der zuständigen Auskunftei durch den externen Dienstleister über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Antrages übermittelt.
19. Sofern das Mitglied zur Nutzung der eGym Services berechtigt ist, gilt Für die Nutzung der eGym Services ist eine kostenlose Anmeldung bei der eGym GmbH erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten (z. B. gewählte Gewichte und sonstige Geräteeinstellungen, Trainingsfrequenz, Check-In/-Out-Zeiten usw.) sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für die Trainer im Fitness Club verfügbar gemacht. Wenn das Mitglied das Angebot der eGym Services nicht wünscht, kann es sie jederzeit schriftlich abbestellen.
20. Der Fitness Club ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
21. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
22. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Vertragspartner (Fitness Club)
