Corona-Ausgleich
Wir bauen auf Dich!
Liebe LOFT-Mitglieder,
der Zuspruch, den wir von Euch in den letzten Tagen erhalten haben, ist überwältigend! Viele haben bereits angekündigt, ihr FITNESSLOFT unterstützen und damit die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern zu wollen. Vielen Dank dafür! Wir freuen uns, dass Du Teil der LOFT-Family bist und wollen Dir hier die Möglichkeit geben, selbst über den Umgang mit Deinem Mitgliedsbeitrag während der Schließung unserer Fitnessstudios zu entscheiden.
Bis wir die Türen zu Deinem „zweiten Wohnzimmer“ wieder öffnen können, bieten wir Dir eine spannende und abwechslungsreiche Alternative für das Training Zuhause mit Online-Workouts, Live-Kursen sowie vielen weiteren Challenges und Ernährungstipps auf der Webseite:
Mit unserem Online-Angebot kompensieren wir die deutschlandweite Schließung von Fitnessstudios und bringen Dein FITNESSLOFT zu Dir nach Hause. Dennoch werden sich einige unserer Mitglieder vielleicht fragen, wie mit der Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen in dieser Zeit verfahren werden sollte. In diesem Zusammenhang wollen wir die Auffassung von Stiftung Warentest zu diesem Thema wie folgt wiedergeben:
Im Moment sind alle gefragt. Wer sich den Monatsbeitrag leisten kann, trägt damit auch seinen Teil zur Stabilisierung bei. „Die Situation ist ja schon außergewöhnlich.“ (Eugénie Zobel von Stiftung Warentest)
Insofern bauen wir auf Deine Solidarität und hoffen, dass unser aufwändiges Online-Angebot Dich überzeugt und Du der Empfehlung von Stiftung Warentest folgst und somit einer Aufrechterhaltung der Beitragszahlungen während der angeordneten Schließzeit unserer Fitnessstudios zustimmst.
Natürlich wollen wir auch den Mitgliedern entgegenkommen, die der Empfehlung von Stiftung Warentest nicht folgen wollen oder die unser Online-Angebot nicht hilfreich finden. Diese Mitglieder erhalten von uns die gesamte Dauer der Schließung als beitragsfreie Zeit in Form eines Gutscheins erstattet.
Auch unsere Bundesregierung hat erkannt, dass die sogenannte „Gutscheinlösung“ einen fairen Kompromiss für Verbraucher (Mitglieder) und Anbieter (Fitnessstudios) darstellt. Daher wurde ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.*
Über das folgende Formular kannst Du als Mitglied ganz unkompliziert die angebotene Kompensation einer beitragsfreien Zeit als Gutschein beanspruchen oder mit einer kompensationslosen Beitragszahlung einen wichtigen Beitrag zum Fortbestehen Deines Fitnessstudios und zur Existenzsicherung Deiner Lieblingstrainer leisten. Für Deine Solidarität erhältst Du von uns noch ein besonderes Dankeschön! Lass Dich überraschen.
Wenn Du Dich für den Gutschein entscheidest, bitte wir um Dein Verständnis, den Gutschein erst am Ende Deiner Mitgliedschaft bzw. ab März 2021 einzulösen, da wir den finanziellen Spielraum aufgrund der nicht von uns zu vertretenden Schließung unserer Clubs dringend benötigen.
Dein FITNESSLOFT