LOFTDOWN-FAQ
Meistgestellte Fragen
Die von Euch gezahlte Servicepauschale leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Euch immer das beste Trainingserlebnis bei uns zu ermöglichen. Sie wird dazu eingesetzt, unsere Mitarbeiter stetig fortzubilden – auch während des Lockdowns – und Eure LOFTs noch schöner und moderner zu gestalten.
Die Pauschale trägt außerdem dazu bei, dass wir Euch im Lockdown tägliche Online-Live-Kurse anbieten und an den Telefonen unserer Service-Hotline für Eure Fragen zur Verfügung stehen können. Auch das stark erhöhte Verwaltungsaufkommen schaffen wir so besser zu bewältigen.
Da Ihr, wie alle Mitglieder, einen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung habt, gehen Euch die Leistungen der Servicepauschale auch nicht verloren!
Alle Eure Beiträge, die Ihr während des Lockdowns gezahlt habt, gehen Euch als Mitglied nicht verloren. Jeder von Euch, der seine Beiträge weiterzahlt, erhält z.B. am Laufzeitende beitragsfreie Monate von uns oder Ihr wählt eine andere unserer attraktiven Kompensationsmöglichkeiten. Ihr zahlt also jetzt und holt die geschlossene Zeit beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt beitragsfrei nach.
Um nach dieser für uns existenziellen Krise weiterhin für Euch da sein zu können, benötigen wir Eure Hilfe. Wir sind auf Eure fortlaufenden monatlichen Beiträge angewiesen, um als Fitnessstudio überleben zu können. Um Euch dadurch keinen finanziellen Schaden zuzufügen, können die bereits gezahlten Monatsbeiträge zu einem späterem Zeitpunkt über unsere zahlreichen Kompensationsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
Zur Erstattung Eurer Beiträge bieten wir Euch ein breites Spektrum an Kompensationsmöglichkeiten an. Ihr könnt hier selbst entscheiden, wie mit der Zeit der Schließung umgegangen werden soll. Mit den Kompensationen könnt Ihr nicht nur FitnessLOFT unterstützen, sondern auch Euren Freunden und Familien mit Gratis-Monaten und 10er Karten einen sportlichen Einstieg ermöglichen.
Leider dürfen wir Euch Eure gezahlten Beiträge nach der gesetzlichen Gutscheinregelung (für alle Verträge die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden) nicht vor dem 31.12.2021 zurückzahlen.
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft angemessen ist. Da diese Krise von keiner der Vertragsparteien selbst verschuldet wurde und auch in diesem Umfang niemals anzunehmen war, haben beide Vertragsparteien nach §313 BGB einen Anspruch auf Vertragsanpassung. Wichtig ist, dass Ihr als Mitglied einen Vertrag für z.B. 24 Monate Training unterschrieben habt, weshalb wir als FitnessLOFT auch Anspruch auf die Beiträge dieser 24 Monate haben. An diesen Grundsatz sind beide Vertragsparteien gebunden. Die Möglichkeit das Fitnessstudio zu nutzen, wird auf behördlichem Beschluss vorübergehend unterbrochen und kann (sobald wieder erlaubt) beitragsfrei nachgeholt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie besteht kein Sonderkündigungsrecht. Es handelt sich hierbei um äußere Einflüsse, die von niemanden verschuldet wurden. Eure Trainingszeit verschiebt sich aufgrund des behördlich angeordneten Lockdowns nur und kann zu einem späterem Zeitpunkt beitragsfrei nachgeholt werden.
Mit unseren Kompensationsmöglichkeiten beziehen wir uns auf eine Vertragsanpassung nach §313 BGB. Da es weder Euch noch uns geschuldet ist, dass das Studio geschlossen ist, können sich beide Parteien auf eine Vertragsanpassung berufen. Mit dieser Vertragsanpassung nach § 313 BGB wird das finanzielle Risiko auf beide Vertragsparteien verteilt, so dass niemand finanziell benachteiligt wird.
Die Verrechnung Eurer Beiträge erfolgt generell zu einem späterem Zeitpunkt. Das bedeutet, dass Ihr als Mitglied den Anspruch habt, zu einem späteren Zeitpunkt beitragsfrei die Zeit der aktuellen Schließung nachzuholen.
Sollte Euer Vertrag bereits vor dem 08.03.2020 geschlossen worden sein, so greift die gesetzliche Gutscheinregelung. Diese besagt, dass Ihr eine Rückzahlung Eurer Beiträge erhaltet, wenn es Euch nicht möglich war, Euren Gutschein einzulösen. Nach dem Gutscheingesetz dürfen wir Euch Eure Beiträge jedoch frühestens ab dem 01.01.2022 zurückzahlen.
Auf unserer Internetseite fitnessloft.de/gutschein könnt Ihr Eure persönliche Kompensationsmöglichkeiten wählen. Ihr habt dabei die Auswahl zwischen einem Mehrzweckgutschein im Wert von bis zu 480€, der Erstattung Eurer Beiträge (inkl. Vertragsverlängerung) und der Solidarität. Für den Mehrzweckgutschein stehen Euch ab der Wiedereröffnung der Studios verschiedenste Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung!
Eine weitere Kompensationsmöglichkeit wäre die „Erstattung der Beiträge“. Bei ihr wird ab dem übernächsten Monat Eure Mitgliedschaft in eine Ruhezeit versetzt. Dabei ist zu beachten, dass sich Eure Mitgliedschaft entsprechend der beanspruchten Ruhezeit nach hinten verschiebt. Damit stellen wir sicher, dass jedes Mitglied auch genau die Zeit erhält, welche bei Vertragsunterschrift vereinbart wurde.