Ruhezeit beantragen
Aufgrund der 2g-Beschränkungen hast du die Möglichkeit eine Ruhezeit zu beantragen
Während der Ruhezeit ruhen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Eine Ruhezeit bedeutet, dass Du in diesem Zeitraum keine Mitgliedsbeiträge zahlst. Die Servicepauschale ist nicht Bestandteil der Ruhezeitvereinbarung und wird weiterhin zur Zahlung fällig. Das Training ist für Dich während innerhalb der Ruhezeit leider nicht möglich.
Die Dauer Deiner Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der genommenen Ruhezeit. Die tatsächlich genommene Ruhezeit wird also an das Ende Deiner Vertragslaufzeit angehangen und auch wieder mit dem normalen Mitgliedsbeitrag berechnet.
Auch wir wünschen uns nach nunmehr weit über einem Jahr Corona, die Rückkehr zur Normalität. Die Anordnung der 2G-Regel liegt jedoch nicht in unserer Sphäre. Wir müssen diese vielmehr einhalten, um Bußgelder und noch härtere Sanktionen für unser Unternehmen zu vermeiden. Zudem liegt uns die Gesundheit von allen unserer Mitglieder am Herzen. Daher besteht kein Recht auf frühzeitige Beendigung Deiner Mitgliedschaft.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und Personen mit medizinischer Kontraindikation. Diese Personengruppen dürfen das Studio nutzen, soweit Sie einen negativen Test vorweisen können.
Ab wann gelte ich als „geimpft“ bzw. „genesen“?
Als „geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnsen&Johnsen nur Einmal-Impfung) 14 tage vergangen sind. Für Genese gilt dies bereits sofort nach einer Impfung.
Als „genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCT-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Wie erfahre ich, wann ich wieder trainieren kann?
Wir halten Dich über unsere Social-Media-Kanäle (Instagram und Facebook) auf dem Laufendenden. Oder Du schaust auf unsere Homepage vorbei https://fitnessloft.de/studioeroeffnungen/
Der Zutritt zum Studio erfolgt nur mit einem geeigneten Mund-Nasen-Schutz. Dieser ist auf allen Laufwegen und außerhalb der Übungsausführung zu tragen.
Damit wir sicherstellen können, dass die Ruhezeit bereits ab dem nächsten Monat eintritt, muss der Antrag auf eine Ruhezeit mindestens 10 Werktage vor Deiner nächsten Abbuchung bei uns eingehen.
Dazu kannst Du unser Formular einfach im Februar nochmal ausfüllen und wir werden Deine Ruhezeit dann verlängern. Bitte beachte, dass wir Deinen neuen Antrag mindestens 10 Werktage vor Deiner nächsten Abbuchung benötigen.
Aus technischen Gründen ist das leider nicht möglich. Eine Ruhezeit muss immer mindestens 10 Werktage vor Deiner nächsten Abbuchung erfolgen.
Sollte die 2G-Regel bereits früher in Deinem Studio entfallen, so kannst Du die Verkürzung der Ruhezeit einfach wieder über unser aufgeführtes Formular beantragen.
RuheZeit Beantragen
Du willst eine Ruhezeit beantragen, Ruhezeit beenden oder kürzen? Dann nutze das unten liegende Formular dafür. Sobald unser Mitgliederservice Deine Anfrage bearbeitet hat meldet er sich per E-Mail bei Dir.
² Deine Mitgliedschaft wird beitragsfrei erweitert.